Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission bringt Erstaunliches ans Licht: Die Zensur-Posse um den Basler Autor Alain Claude Sulzer wurde nicht etwa in Basel-Stadt, sondern im Landkanton entzündet.

„Der Konflikt zwischen der Abteilung Kultur und dem renommierten Basler Autoren Alain Claude Sulzer betreffend sein Gesuch für einen Werkbeitrag für sein neues Buch sorgte in den deutschsprachigen Medien für grosse Aufmerksamkeit.“
Dieser Satz findet sich im Jahresbericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Basler Grossen Rates. Dass sich diese parlamentarische Oberaufsichtskommission mit einem einzelnen Kulturfördergesuch um einen tiefen fünftstelligen Betrag befasst, ist aussergewöhnlich. Aber die ganze Chose entwickelte sich zum Skandal, weil das internationale Feuilleton darüber berichtete. Das ganz grosse von der Süddeutschen bis zur FAZ etc – was für eine Klatsche für die Kulturstadt Basel.
Ganz, ganz schlechtes Image
Worum ging es? Sulzer schrieb an einem Roman, in dem einer Person aus den 1970er-Jahren die Bezeichnung „Zigeuner“ in den Mund gelegt wurde. Die bikantonale Fachkommission von Basel-Stadt und -Landschaft befand den Roman gemäss GPK-Bericht für absolut förderungswürdig. Oder genauer: Sie beantragte konkret die Förderung – verlangte aber ein klärendes Gespräch über den Ausdruck „Zigeuner“, der vom Duden als problematisch bezeichnet wurde.
An diesem Punkt kam es offensichtlich zum Gau. Sulzer wurde vom Sekretariat der Kommission schriftlich aufgefordert, sich für den „Zigeuner“-Begriff zu rechtfertigen. Aber offenbar ohne zu erfahren, dass sein Fördergesuch bereits bewilligt wurde. Er zog sein Fördergesuch darauf zurück
Da lief also einiges schief. Warum wurde Sulzer nicht entsprechend informiert? Dass Sulzer schriftlich zur Rechtfertigung aufgefordert wurde, entsprach offensichtlich nicht dem Beschluss der Fachkommission (in der es in Nachhinein zu einem Rücktritt kam). Zuerst stand eine Kommissionssekretärin auf einer Anklagebank. Sie habe eigenständig zu forsch reagiert.
Aber offensichtlich fälschlicherweise.
Jetzt bringt nämlich der GPK-Bericht eine neue Variante ins Spiel:
„Die GPK stellt fest, dass die Leiterin der Abteilung Kultur Basel-Landschaft ihr Veto gegen die Empfehlung des Fachausschusses Literatur BS/BL zur Sprechung des Werkbeitrags eingelegt und damit ein möglicherweise deesklarierendes Gespräch und eine Konsensfindung verunmöglicht hat.“
Ein Veto aus Baselland. Das ist neu. Bislang hatte die Leiterin der baselstädtischen Abteilung Kultur stets die gesamte Verantwortung auf ihre Schultern geladen.
Was sagt nun die GPK? Sie „fordert, dass die Rolle und die Kompetenz des Fachausschusses Literatur BS/BL überprüft und gegen innen und aussen klar kommuniziert wird“.
